ERGO Versicherungsgruppe AG: OLG Düsseldorf weist Beschwerden zurück
Im Spruchverfahren betreffend die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ERGO Versicherungsgruppe AG auf die Hauptaktionärin Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG hat das Oberlandesgerichts Düsseldorf die Beschwerden der Antragsteller auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung zurückgewiesen. An dem Verfahren waren insgesamt 113 Antragsteller beteiligt. Aus der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 23.06.2020: Zum Spruchverfahren nach § 327f AktG … ERGO Versicherungsgruppe AG: OLG Düsseldorf weist Beschwerden zurück weiterlesen
Fügen Sie diese URL in Ihre WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Fügen Sie diesen Code in Ihre Website ein, um ihn einzubinden